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   OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15   

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OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15 (https://dejure.org/2017,75441)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.07.2017 - 6 UF 98/15 (https://dejure.org/2017,75441)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 6 UF 98/15 (https://dejure.org/2017,75441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Vorrangs des Kindeswohls im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden HKÜ-Rückführungsbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Vorrangs des Kindeswohls im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden HKÜ-Rückführungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 13 Abs. 2
    Berücksichtigung des Vorrangs des Kindeswohls im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden HKÜ-Rückführungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von Vollstreckung der Rückführung nach HKÜ bei entgegenstehenden Kindeswohlinteressen

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gegen das Kindeswohl darf nicht vollstreckt werden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegen das Kindeswohl darf nicht vollstreckt werden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 40
  • NZFam 2017, 819
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die hierfür maßgebenden Umstände - worauf im rechtlichen Ausgangspunkt auch das den Vater im vorliegenden Verfahren wegen der in § 6 Abs. 2 S. 2 IntFamRVG enthaltenen Vollmachtsfiktion vertretende Bundesamt für Justiz mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 zutreffend hingewiesen hat - zwischen der Anordnung der Rückführung und den Vollstreckungsmaßnahmen eingetreten sind (OGH Wien a.a.O.; siehe zum Ganzen OLG Hamburg FamRZ 2015, 64; vgl. auch OLG Stuttgart OLGR 2009, 401; Schweizerisches Bundesgericht SJZ 2004, 420).

    Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Kindeswille hier psychische Realität der Kinder ist (siehe dazu auch OLG Hamburg FamRZ 2015, 64; OLG Karlsruhe OLGR 2006, 344) und die wahren Bindungsverhältnisse wiederspiegelt, was nicht zuletzt der in die gesamte Begutachtung eingebundene forensische Sachverständige O. K. ausgangs der Kindesanhörung vom 22. Juni 2017 ausdrücklich unter Einbeziehung seiner sämtlichen vorangegangenen Explorationen der Kinder bestätigt hat.

    Den Wert der anwaltlichen Tätigkeit im Vollstreckungsverfahren veranschlagt der Senat aufgrund des Umfangs und der Bedeutung der Sache gemäß § 45 Abs. 3 FamGKG auf 5.000 EUR (ebenso OLG Hamburg FamRZ 2015, 64).

  • OLG Frankfurt, 01.12.1995 - 3 UF 239/95

    Ablehnung einer Rückgabeanordnung für widerrechtlich aus den USA in die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Die Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 HKÜ enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Kindeswillens (BVerfG FamRZ 1999, 1053; siehe zu dieser Entscheidung auch Niemeyer, FuR 1999, 362; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 1238; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689; OLG Celle FamRZ 1995, 955; Niethammer-Jürgens, DAVorm 2000, 1071; Weitzel, DAVorm 2000, 1059).

    Dies gilt auch dann, wenn die Kinder erst ein Alter haben, bei dem die Gerichte üblicherweise dem Kindeswillen eher indizielle (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 392 m. Anm. Henrich) als streitentscheidende Bedeutung zumessen (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949 für ein achtjähriges Kind; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689 für zwei zehn und sechs Jahre alte Kinder).

    Eine Geschwistertrennung unter Missachtung ihres erklärten, leicht nachvollziehbaren Willens wäre hier für A. zweifelsfrei mit einer schwerwiegenden Gefahr eines seelischen Schadens verbunden (siehe dazu auch OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1998 - 4 UF 223/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Die Vorschrift des Art. 13 Abs. 2 HKÜ enthält keine starre Altersgrenze im Sinne eines Mindestalters für die Berücksichtigung des Kindeswillens (BVerfG FamRZ 1999, 1053; siehe zu dieser Entscheidung auch Niemeyer, FuR 1999, 362; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 1238; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689; OLG Celle FamRZ 1995, 955; Niethammer-Jürgens, DAVorm 2000, 1071; Weitzel, DAVorm 2000, 1059).

    Dies gilt auch dann, wenn die Kinder erst ein Alter haben, bei dem die Gerichte üblicherweise dem Kindeswillen eher indizielle (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 392 m. Anm. Henrich) als streitentscheidende Bedeutung zumessen (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949 für ein achtjähriges Kind; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689 für zwei zehn und sechs Jahre alte Kinder).

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Denn letztentscheidend (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) bleibt stets deren allüberstrahlendes Wohl ( superior interest of the child ).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Denn letztentscheidend (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) bleibt stets deren allüberstrahlendes Wohl ( superior interest of the child ).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Das völlige Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist indes nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 210; Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - 6 UF 140/16 -).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Dabei geht das HKÜ von der Vermutung aus, dass eine sofortige Rückführung des Kindes an den bisherigen Aufenthaltsort dem Kindeswohl grundsätzlich am besten entspricht, weil dadurch die Kontinuität der Lebensbedingungen erhalten bleibt (BVerfG FamRZ 1999, 85; siehe zum Ganzen eingehend Völker, FamRZ 2010, 157 m.z.w.N.).
  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14

    Strenger Maßstab für Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung (§ 1696 BGB)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Das völlige Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist indes nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 210; Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - 6 UF 140/16 -).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Dies gilt auch dann, wenn die Kinder erst ein Alter haben, bei dem die Gerichte üblicherweise dem Kindeswillen eher indizielle (vgl. z.B. BGH FamRZ 1990, 392 m. Anm. Henrich) als streitentscheidende Bedeutung zumessen (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 949 für ein achtjähriges Kind; OLG Frankfurt FamRZ 1996, 689 für zwei zehn und sechs Jahre alte Kinder).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 2/06

    Vertragsparteien eines Pflegevertrages unter Geltung des Bayerischen Kinder- und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15
    Auch ein Höchstalter, ab dem der Kindeswille stets zu berücksichtigen wäre, existiert nicht (So inzident BVerfG, FamRZ 2006, 1261, 1263 zu einem im Entscheidungszeitpunkt 12-jährigen Kind, Anm. Menne, ZKJ 2007, 111; Anm. Schulz, FamRBint 2007, 10; Anm. Völker, jurisPR-FamR 12/2007, Anm. 3).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 17 UF 234/08

    Internationale Kindesentführung: Vollstreckungshindernis für eine

  • EGMR, 07.03.2013 - 10131/11

    RAW ET AUTRES c. FRANCE

  • OLG Celle, 20.10.1994 - 19 UF 134/94

    Kindesentführungen; Rückführungsantrag; Rückführung zurückgehaltener Kinder;

  • AG Saarbrücken, 21.06.2002 - 40 F 366/02
  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21

    Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes

    aa) Nach zutreffender Ansicht können Rückführungshindernisse i.S.d. Art. 13 HKÜ auch dann zu beachten sein, wenn sie erst entstanden sind, nachdem der aus Art. 12 HKÜ folgende Rückführungsbeschluss bereits unanfechtbar geworden ist (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015, juris-Rz. 16 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64, juris-Rz. 21 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819, juris-Rz. 23; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.; ferner auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte , Erkenntnis in Sachen Raw u.a. v. France , Entscheidung vom 7.3.2013 - 10131/11 - hierzu Heidel = Hüßtege = Mansel = Noack / Erb-Klünemann , BGB4, Art. 2 HKÜ, Rz. 23).

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Abänderungsverfahren gem. § 48 Abs. 1 FamFG durchaus dem Eilbedürfnis des Haager Übereinkommens entsprechen kann, zumal die Verhandlung nachträglicher Rückführungshindernisse im Vollstreckungsverfahren nicht selten ebenfalls den Umfang eines Erkenntnisverfahrens erreicht (vgl. wiederum die angezogenen Entscheidungen Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.).

  • OLG Frankfurt, 22.09.2022 - 1 UF 205/21

    Keine Vollstreckung einer Rückführungsanordnung bei drohendem körperlichem oder

    Diese Vermutung kann jedoch im Einzelfall unter den Voraussetzungen des Art. 13 HKÜ widerlegt werden (EGMR v. 6.7.2010 - 41615/07, juris Ziff. 137; BVerfG v. 29.10.1998, a.a.O., juris Rn. 64; OLG Saarbrücken v. 12.7.2017 - 6 UF 98/15 = NZFam 2017, 819).
  • KG, 08.10.2021 - 16 UF 120/21

    Vollstreckungsschutz im Verfahren zur Rückführung eines entführten Kindes

    a) Die Kostenentscheidung beruht auf § 14 Nr. 2 IntFamRVG, § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 6 UF 98/15, NZFam 2017, 819 [bei juris Rn. 39f.]).
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